Link-Lösung für Informationspflichten aus Art. 13 DSGVO
Unternehmen sind verpflichtet, Betroffene bei der Erhebung von personenbezogenen Daten über die Datenverarbeitung zu informieren. Dieser Informationspflicht, die wir mittels Link-Lösung erfüllen, hat nichts mit der Datenschutzerklärung für eine Website zu tun – es geht vielmehr um die allgemeine Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen.
Hierzu wird ein kurzer Hinweistext (Link) im Fuß der E-Mail platziert. Über diesen Link kann die Person alle Datenschutzinformationen (DSI) aufrufen.
Die URL wird nicht in die Navigation der Website platziert, sondern nur in der E-Mail-Signatur deines Unternehmens
Die betreffende URL (Website) sollte über eine leicht Adresse haben wie z.B. www.dein-unternehmen.de/DSI
Du willst eine DSE für die Datenschutzinformationen erstellen oder eine bestehende DSE bearbeiten?
Falls dies nicht der Fall sein sollte, wähle einen anderen Kanal:
Erstellst du erstmalig eine DSE? Dann solltest du vorab das entsprechende Unternehmen angelegt sowie das dafür notwendige Kontingent zugeordnet haben.
Falls dies nicht der Fall sein sollte, führe bitte vorher folgende Schritte durch:
Möchtest du eine weitere DSE anlegen? Prüfe an dieser Stelle bitte einmal, ob dem betroffenen Unternehmen ein ausreichendes Kontingent zugeteilt wurde.
Falls dies nicht der Fall sein sollte, führe bitte vorher folgende Schritte durch:
Wie erstelle ich neue Datenschutzinformationen?
Step-by-Step: Wie erstelle ich neue Datenschutzinformationen?
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Hinweis → Audatis: Aus Audatis hochladen (Automatische Erstellung der Betroffenrechtsinformationen)
Vorgehensweise einfügen!
Wie nehme ich Änderungen an bereits erstellten Datenschutzinformationen vor?
Über die folgende Verlinkung gelangst du zur audiovisuellen sowie Step-by-Step Anleitung: