Link-Lösung für Informationspflichten aus Art. 13 DSGVO
Unternehmen sind verpflichtet, Betroffene bei der Erhebung von personenbezogenen Daten über die Datenverarbeitung zu informieren. Dieser Informationspflicht, die wir mittels Link-Lösung erfüllen, hat nichts mit der Datenschutzerklärung für eine Website zu tun – es geht vielmehr um die allgemeine Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen.
Hierzu wird ein kurzer Hinweistext (Link) im Fuß der E-Mail platziert. Über diesen Link kann die Person alle Datenschutzinformationen (DSI) aufrufen.
Die URL wird nicht in die Navigation der Website platziert, sondern nur in der E-Mail-Signatur deines Unternehmens
Die betreffende URL (Website) sollte über eine einfache Adresse erreichbar sein, wie z.B. www.dein-unternehmen.de/DSI
Du willst Datenschutzinformationen (DSI) erstellen oder bestehende Datenschutzinformationen bearbeiten?
Falls dies nicht der Fall sein sollte, spring zurück zur DSE Auswahl:
Wie erstelle ich neue Datenschutzinformationen?
Step-by-Step: Wie erstelle ich neue Datenschutzinformationen?
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