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Scanergebnis

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1. Verschiedene Funktionen

Verschiedene Funktionen.mp4

Oben rechts in der Menüleiste kannst du auf eine Reihe von Funktionen zugreifen.

  • Flagge: Hier kannst du die von dir gewünschte Sprache auswählen.

  • Share-Button: Hier wird der Link zu deinem Scan-Ergebnis automatisch in deine Zwischenablage kopiert.

  • PDF-Button: Hier kannst du dein Scan-Ergebnis als PDF downloaden oder per Mail an die gewünschte Person schicken.


2. Überblick

Überblick.mp4

Zuerst zeigen wir dir bei deinem Scan deinen DSGVO-Score, also eine erste Einschätzung deiner Compliance-Situation. In der Zeile unter deinem Datenschutz-Tacho siehst du dann folgende weitere Infos:

  • Haben wir ein Cookie Banner gefunden?

  • Wie viele Services benutzt deine Website insgesamt?

  • Wie viele davon sind einwilligungspflichtig?

  • Außerdem: Datum und URL-Umfang des Scans sowie das Scan-Limit


3. Services

Detailansicht Insights.mp4

Wir zeigen dir bei allen Cookies und Drittanbieter-Anfragen, die wir im Scan gefunden haben, genau an, um welchen Service es sich handelt und wo wir ihn gefunden haben. Dazu unterteilen wir entsprechend der DSGVO die Cookies in vier Kategorien:

  • essentielle (Usercentrics, Wordpress)

  • funktionale (YouTube)

  • Marketing (Google Ads)

  • analytische (Google Analytics)


Detailansicht Google Analytics Insights.mp4

Als Beispiel schauen wir uns hier das Tracking-Tool von Google, Google Analytics, an. In der Detailansicht siehst du nicht nur den Betreiber (Google LLC) und dessen Adresse, sondern findest auch den Link zu dessen Datenschutzerklärung sowie alle Cookies und Drittanbieter-Anfragen, die von Google Analytics ausgehen und auf deiner Website gefunden wurden.


Cookie Banner Insights.mp4

Falls wir ein Cookie-Banner in deinem Scan gefunden haben, kannst du auswählen, welche Services dir angezeigt werden, entweder alle, diejenigen ohne oder diejenigen mit Zustimmung des Users ausgespielt werden.


4. TTDSG

TTDSG.mp4

Das TTDSG (=Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) enthält Regelungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz bei Telemedien. In Sachen Web-Compliance heißt das: Websites dürfen nur auf das Endgerät zugreifen, wenn entweder

a) explizit zugestimmt wurde

b) die Notwendigkeit dafür unzweifelhaft ist

Technologien, die Lokalspeicher (Local Storage, im Beispielvideo z.B. Einstellungen für Usercentrics oder einem kürzlich angesehenen Produkt auf einer Website) oder Sitzungsspeicher (Session Storage) nutzen, müssen also bei fehlender Notwendigkeit unbedingt die Einwilligung des Users einholen.


Service-Datenbank: Lösungen zum roten Scanergebnis

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